Sie beginnen Ihre Laufbahn als Lehrer im Angestelltenverhältnis. Dadurch sind Sie zu Beginn in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Damit Sie sich den Einstieg in die Private Krankenversicherung frühzeitig sichern können, empfehlen wir Ihnen eine Anwartschaftsversicherung. Und Sie ergänzen damit Ihre Krankenversicherung auf sinnvolle Weise.
Eine private Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung ist unerlässlich. Denn eines ist sicher: Mit dem gesetzlichen Versorgungsanspruch könnten Sie Ihren heutigen Lebensstandard nicht annähernd halten. Und unsere Berufsunfähigkeitsversicherung würde in diesem Falle einspringen.
Sollten Sie verbeamtet werden, passt sich die Berufsunfähigkeitsversicherung der DBV automatisch an und wird zur Dienstunfähigkeitsversicherung.
Laut Gesetz müssen Sie Schäden, die Sie anderen zufügen und für die Sie haften, ersetzen. Zum Glück sind es ja meistens kleine Missgeschicke, die einem passieren: eine Schramme auf dem Glastisch der Bekannten oder ein Rotweinfleck auf dem Sofa der Freunde. Wenn es allerdings um Schäden an hohen Sachwerten geht – oder gar Personen zu Schaden kommen, entstehen schnell immense Summen. Der Abschluss einer Privat- und Diensthaftpflichtversicherung ist unverzichtbar. In Ihrer Tätigkeit als angestellter Lehrer gibt es eine Besonderheit:
Für Sie haftet während Ihrer Tätigkeit zunächst der Träger der öffentlichen Schule, wenn Ihrem Arbeitsvertrag entweder der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TV-ÖD) oder der Tarifvertrag der Länder (TV-L) zugrunde liegt. Im Rahmen dieser tarifvertraglichen Regelung kann der Arbeitgeber Sie aber in Regress nehmen.