Der öffentliche Dienst ist der größte Beschäftigungssektor in Deutschland und nimmt wichtige Aufgaben für die Funktionsfähigkeit von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft wahr. Sie als Arbeitnehmer leisten einen wesentlichen Beitrag dazu und haben als Gegenleistung tarifvertraglich abgesicherte Arbeitsbedingungen. Aber: Nicht der gesamte soziale Sicherungsbedarf kann durch Tarifverträge abgedeckt werden. Mit unserem Konzept zeigen wir Ihnen Lösungen für Ihren ergänzenden sozialen Sicherungsbedarf.
Rund 3,8 Mio. Arbeitnehmer sind im Öffentlichen Dienst tätig. Für sie gelten im Regelfall die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst. Damit genießen Sie als Beschäftigter ein hohes Maß an arbeitsrechtlicher und sozialer Absicherung. Zur notwendigen Abrundung des sozialen Sicherungsbedarfs bieten wir Ihnen Rundum-Schutz – von der Ausbildung bis zur Altersvorsorge. Und dieser wird perfekt auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten.
Der Öffentliche Dienst ist mit 5,7 Mio. Beschäftigten der größte Arbeitgeber und Ausbilder in Deutschland. Arbeitgeber sind Bund, Länder, Gemeinden sowie andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts:
Für die Erbringung dieser Dienstleistungen werden sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer eingesetzt. Früher hat man die Arbeitnehmer in Angestellte und Arbeiter unterteilt, heute spricht man allgemein von Beschäftigten im Öffentlichen Dienst.
Die 5,7 Mio. Beschäftigten teilen sich auf in:
1,9 Mio. Menschen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Beamte, Richter oder Berufs- bzw. Zeitsoldaten und 3,8 Mio. Arbeitnehmer.
Für diese 3,8 Mio. Arbeitnehmer gilt dasselbe Arbeitsrecht, das auch für private Arbeitnehmer Gültigkeit hat. Durch ein spezielles Tarifvertragsrecht wird den Tarifbeschäftigten im Öffentlichen Dienst allerdings eine andere Stellung zuteil als es bei den Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft der Fall ist.
Der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) hat für den Bund und die Gemeinden Gültigkeit. Für die Länder gilt der Tarifvertrag Länder (TV-L), außer für Hessen und Berlin, dort gilt weiterhin der altbekannte Bundesangestelltentarifvertrag (BAT).
Diese unterschiedliche Tariflandschaft hat zur Folge, dass Tarifbeschäftigte und Beamte oft exakt die gleiche Arbeit verrichten – mit unterschiedlicher Vergütung und Versorgung. Deshalb haben die Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst auch einen speziellen Anspruch an ihre zusätzliche private Absicherung. Hierfür bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen an.
Kundeninformation - Erstinformation von Versicherungsvermittlern
Name und Anschrift
Günter Milbert
Inhaber der SONfinanz
Bergstr. 1b
96515 Föritztal OT Heinersdorf
Telefon: 03675-4698212
Telefax: 03675-4698211
E-Mail: guenter.milbert@sonfinanz.de
Webseite: www.sonfinanz.de
Tätigkeitsart
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO), gemeldet bei der IHK Südthüringen, Hauptstr. 33, 98529 Suhl-Mäbendorf, www.suhl.ihk.de
Beratung
Die Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.
Art und Quelle der Vergütung
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:
Dies ist letztlich abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
Gemeinsame Registerstelle
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 030-20308-0
Registerabruf
unter der Register-Nr.: D-ZNO9-CWZA0-09
Schlichtungsstelle
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg