Neuer Bußgeldkatalog
Alles neu macht der Mai – diese Weisheit gilt in diesem Jahr vor allem für die Flensburger Verkehrssünderkartei. Neben dem Namen – aus dem bisherigen Verkehrszentralregister wird das Fahreignungsregister – ändert sich vor allem die Punktesystematik. Im Fahreignungsregister lassen sich bis zum Entzug der Fahrerlaubnis künftig nur noch acht statt bisher 18 Punkte ansammeln. Im Gegenzug ändert sich aber auch die entsprechende Punktevergabe, denn eingetragen werden nur noch Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden. Bei Vergehen, die nicht direkt eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen, gibt es künftig keine Punkte mehr. Allerdings steigen dafür auch die Strafzahlungen bei manchen Verstößen. Punkte aus dem alten System werden umgerechnet. Ab Mai gibt es für Verkehrsverstöße oder Straftaten nur noch ein bis drei Punkte, statt wie bisher ein bis sieben Punkte. Einfache Ordnungswidrigkeiten ergeben einen Punkt. Für grobe Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten fallen zwei Punkte an. Drei Punkte gibt es für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis. Ähnlich wie im bisherigen System ist auch im neuen Fahreignungsregister ein Punkteabbau möglich. Bis zu einem Stand von ein bis fünf Punkten kann ein Punkt durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar abgebaut werden. Zudem ermöglichen starre Tilgungsfristen einen besseren Überblick, wann Punkte erlöschen. Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt erlöschen nach zweieinhalb Jahren. Eintragungen mit zwei Punkten entfallen nach fünf Jahren und Straftaten mit drei Punkten werden nach zehn Jahren gelöscht. Delikte wie Telefonieren am Steuer oder Verstoß gegen die Winterreifenpflicht werden ab dem 1. Mai 2014 teurer. Ähnliches gilt für Parkverstöße. Zahlte man bisher zwischen 5 und 25 Euro, verlangen die Kommunen künftig 5 Euro mehr.